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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. 1. Werbevertrag
  2. 1.1 'Werbevertrag' im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen der Karizzma Werbeagentur (nachfolgend 'Karizzma' genannt) und dem Werbekunden über die Schaltung von Werbemitteln (Banner, links etc.) auf den von Karizzma vermarkteten Websites während der im Werbevertrag festgelegten Zeit. Die Schaltung der Werbemittel erfolgt in der Regel durch Verwendung des Karizzma Servers.
  3. 1.2 Der Werbevertrag kommt durch die Absendung der Buchungsbestätigung von Karizzma oder durch die Schaltung der Werbemittel durch Karizzma zustande.
  4. 1.3 Für den Werbevertrag gelten ausschliesslich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Werbekunden werden nur dann Bestandteil des Werbevertrages, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden. Aufträge von Werbeagenturen oder mittlern werden nur für namentlich bezeichnete Werbungstreibende angenommen. Karizzma ist berechtigt, von der Werbeagentur oder von dem Werbemittler einen Nachweis über die Beauftragung zu verlangen.
  5. 2. Anforderungen an die vom Werbekunden zur Verfügung gestellten Werbemittel
  6. 2.1 Ein Werbemittel kann aus einem Bild oder Text, aus Tonfolgen und Bewegtbildern sowie aus einer sog. 'sensitiven' Fläche bestehen, die bei Anklicken mittels einer vom Werbekunden bestimmten Internetadresse die Verbindung zu weiteren Informationen und Daten des Werbekunden herstellt. Die technischen Spezifikationen des Werbemittels bestimmen sich nach den in der Buchungsbestätigung enthaltenen Angaben.
  7. 2.2 Der Werbekunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Schaltung der Werbemittel einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Werbebestimmungen des § 9 Mediendienstestaatsvertrag, sowie die spezialgesetzlichen Einschränkungen für bestimmte Berufe (Anwälte, Ärzte, Apotheker) und Produktgruppen (Arzneimittel, Heilmittel) bei der Gestaltung und Herstellung der Werbemittel eingehalten werden. Weiterhin ist der Werbekunde verpflichtet, das Verbot der unlauteren und irreführenden Werbung (§§ 1, 3 UWG) sowie die Preisangabenverordnung sowie sonstige für die Werbung relevanten Gesetze einzuhalten. Sollte der Werbekunde nachträglich feststellen, dass das Werbemittel geltendes Recht und/oder Rechte Dritter verletzt, so wird der Werbekunde Karizzma unverzüglich davon unterrichten.
  8. 2.3 Karizzma behält sich vor, die Schaltung einzelner Werbemittel nach billigem Ermessen abzulehnen, insbesondere wenn der Inhalt der Werbemittel gegen Gesetze oder behördliche Anordnungen verstoßen könnte oder deren Schaltung den Interessen des jeweiligen Kunden von Karizzma oder Karizzma selbst nicht entspricht. Karizzma kann auch die Schaltung zuvor bereits durch Karizzma verwendeter Werbemittel ablehnen.
  9. 2.4 Darüber hinaus ist Karizzma berechtigt, die Schaltung der Werbemittel zu unterbrechen, falls Karizzma Anhaltspunkte für rechtswidrige Inhalte der Werbemittel oder der Zielseiten, auf die das jeweilige Werbemittel verweist, vorliegen.. Anhaltspunkte für die Rechtswidrigkeit der Werbemittel oder der Zielseiten liegen insbesondere dann vor, wenn Dritte die Rechtswidrigkeit der Werbemittel oder der Zielseiten gegenüber Karizzma geltend machen. Karizzma wird den Werbekunden über die Nichtschaltung der Werbemittel unter Angabe der Gründe unverzüglich benachrichtigen.
  10. 2.5 Der Werbekunde stellt Karizzma von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Rechtswidrigkeit der vom Werbekunden zur Verfügung gestellten Werbemittel oder den Zielseiten resultieren. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, Karizzma von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
  11. 3. Verpflichtungen des Werbekunden
  12. 3.1 Der Werbekunde wird die Daten und Informationen, die zur Schaltung der Werbemittel notwendig sind, Karizzma rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stellen. Der Werbekunde hat Karizzma die Daten spätestens fünf Kalendertage vor Beginn der Werbeschaltung in dem von Karizzma bestimmten Format (gif/jpg/…) zu liefern.
  13. 3.2 Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter Zurverfügungstellung der in Ziff. 3.1 genannten Daten ist Karizzma von der Verpflichtung zur Schaltung der Werbemittel um die Zeit der Verzögerung sowie eine Bearbeitungszeit von drei Kalendertagen ab Zurverfügungstellung der ordnungsgemäss gelieferten Daten befreit. Dies gilt auch für den Fall der nachträglichen Änderung der Werbemittel durch den Werbekunden.
  14. 3.3 Der Werbekunde hat die technische Verfügbarkeit der von ihm benannten Zielseiten und Daten, auf die die Werbemittel verweisen, sicherzustellen. Um die Gefahr des Datenverlustes zu minimieren, ist der Werbekunde verpflichtet, von allen Karizzma überlassenen Daten Kopien anzufertigen und diese auf Anforderung Karizzma unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
  15. 3.4 Erfolgt die Abwicklung des Werbevertrages auf Wunsch des Werbekunden durch die Einschaltung Dritter, z.B. unter Einbindung eines Agenturservers eines Dritten, steht der Werbevertrag unter der aufschiebenden Bedingung der schriftlichen Abnahme der technischen Einrichtungen dieses Dritten durch Karizzma.
  16. 4. Leistungspflichten von Karizzma
  17. 4.1 Karizzma wird für den Werbekunden die in der Buchungsbestätigung genannte Anzahl und Art von Werbemitteln auf den in der Buchungsbestätigung aufgeführten Internetseiten schalten. Karizzma wird bei der Platzierung der Werbemittel Rücksicht auf die Interessen des Werbekunden nehmen und unter Berücksichtigung der Interessen des Werbekunden über die genaue Platzierung des Werbemittels entscheiden. Sofern in der Buchungsbestätigung nicht anderweitig bestimmt, besteht kein Anspruch des Werbekunden auf eine bestimmte Platzierung der Werbemittel.
  18. 4.2 Karizzma wird sich um eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Wiedergabe der Werbemittel bemühen. Fehler in der Wiedergabe des Werbemittels sind Karizzma nicht zuzurechnen, wenn der Fehler in der Wiedergabe der Werbemittel hervorgerufen wird durch:
    1. Störungen von Kommunikationsnetzen Dritter oder
    2. fehlerhafte Zwischenspeicherung auf sog. Proxy-Servern Dritter oder
    3. die Verwendung einer zur Darstellung des Werbemittels nicht geeigneten Software oder Hardware auf den Internetseiten des Werbekunden oder Dritter.
  19. 5. Vergütung
  20. 5.1 Für die Schaltung der Werbemittel durch Karizzma gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Werbekunden im Internet unter www.gecealem.de veröffentlichte Preisliste. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
  21. 5.2. Die in der Buchungsbestätigung aufgeführte Vergütung ist nach Schaltung des ersten Werbemittels zur Zahlung fällig. Kommt der Werbekunde in Zahlungsverzug, ist orangemedia berechtigt, vom Werbekunden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Beide Parteien sind berechtigt, einen höheren oder niedrigen Verzugsschaden nachzuweisen.
  22. 5.3 Sofern in der Buchungsbestätigung nicht anderweitig bestimmt, wird Karizzma dem Werbekunden nach Beendigung der Laufzeit des Vertrages die nach der Buchungsbestätigung geschuldete Vergütung anteilig zurückerstatten oder dem Werbekunden eine Gutschrift über die Schaltung von Werbemitteln auf der Werbefläche erteilen, sofern die Anzahl der dem Werbevertrag zugrundegelegten Ad-Impressions während der Laufzeit des Werbevertrages unterschritten wird.
  23. 5.4. Karizzma ist berechtigt, die Schaltung von Werbemitteln von einer Abschlagszahlung und gegebenenfalls dem Ausgleich noch offenstehender Rechnungen abhängig zu machen. Werbeagenturen und Werbemittler erhalten eine Agenturvergütung in Höhe von 10% des Auftragswertes nach allen Abzügen und ausschließlich Umsatzsteuer vorbehaltlich vollständigem Eingang der Zahlung bei Karizzma und nur sofern die Werbeagentur oder Werbemittler den jeweiligen Auftraggeber (Werbungstreibenden) berät oder entsprechende Dienstleistungen nachweisen kann.
  24. 6. Rechte an den Werbemitteln
  25. 6.1 Der Werbekunde sichert zu, dass er über alle zur Schaltung der Werbemittel erforderlichen Rechte verfügt. Der Werbekunde stellt Karizzma von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter geltend gemacht werden.
  26. 6.2 Der Werbekunde räumt Karizzma sämtliche für die Nutzung und auftragsgemässe Schaltung der Werbemittel im Internet erforderlichen Rechte ein. Insbesondere räumt der Werbekunde Karizzma das Mulitmedia- und Onlinerecht, das Senderecht, das Datenbank- und Werberecht und das Recht, die Werbemittel zur Schaltung auf Internetseiten zu bearbeiten, ein.
  27. 6.3 Karizzma ist berechtigt, Dritten die für die vereinbarte Werbeschaltung erforderlichen Unterlizenzen in beliebiger Anzahl einzuräumen, sowie die eingeräumten Rechte auf Dritte zu übertragen. Karizzma ist berechtigt sich zur Vertragserfüllung Dritter (Erfüllungsgehilfen) zu bedienen und diesen den Inhalt der Buchungsdaten zur Verfügung zu stellen.
  28. 7. Haftung von Karizzma
  29. 7.1 Karizzma haftet ausschließlich nach den folgenden Bestimmungen. Karizzma haftet auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen.

    a) für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter
    oder leitenden Angestellten von Karizzma verursacht wurden;

    b) wegen Arglist, für Personenschäden und Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
  30. 7.2 Karizzma haftet auf Schadensersatz begrenzt auf die Höhe des vertrags-typischen, vorhersehbaren Schadens.

    a) für Schäden aus einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalpflichten;

    b) für Schäden, die von Erfüllungsgehilfen von Karizzma grob fahrlässig oder vorsätzlich ohne Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalpflichten verursacht wurden.
  31. 7.3 Im Übrigen ist jegliche Haftung von Karizzma ausgeschlossen. Karizzma haftet insbesondere nicht für den Ausfall des Servers.
  32. 7.4 Eine verschuldensunabhängige Haftung von Karizzma als Vermieter für bereits bei Vertragsschluss vorliegende Mängel der Websites der Kunden von Karizzma, auf denen die Werbemittel geschaltet werden, ist ausgeschlossen.
  33. 7.4.1 Ein Konkurrenzausschluss ist auch innerhalb der Internet Seite, auf der die Werbung bestimmungsgemäss geschaltet wird, nicht geschuldet.
  34. 8. Kündigung des Vertrages
  35. 8.1 Der Vertrag hat die in der Buchungsbestätigung genannte Laufzeit.
  36. 8.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
    1. die andere Vertragspartei zahlungsunfähig wird oder ein Insolvenzverfahren über ihr Vermögen beantragt wird oder eine Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird;
    2. die andere Vertragspartei wiederholt gegen vertragliche Verpflichtungen verstösst und den vertragsgemässen Zustand - trotz Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung der jeweils anderen Vertragspartei - nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Aufforderung wiederherstellt.
  37. 9. Schlussbestimmungen
  38. 9.1 Der Werbevertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  39. 9.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist für beide Parteien Dortmund, soweit gesetzlich zulässig.
  40. 9.3 Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abrede der Schriftform selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  41. 9.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen treten diejenigen wirksamen, welche die Vertragsparteien bei Kenntnis des Mangels zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen.
  42. Ende AGB

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